Kosten
Angeordnete Psychotherapie
Die Kosten für eine angeordnete Psychotherapie werden ab 1.7.2022 von der Grundversicherung übernommen. Voraussetzung dafür ist eine Anordnung durch einen Hausarzt/eine Hausärztin oder einen Psychiater/eine Psychiaterin. Im Notfall zur Krisenintervention kann auch Ihr Gynäkologe/ihre Gynäkologin eine Anordnung für 10 Sitzungen ausstellen.
Psychotherapie ohne Anordnung
Ohne Anordnung tragen Sie die Kosten für die Psychotherapie selbst. Der Tarif ist angelehnt an den ausgearbeiteten Tarif der Föderation der Schweizer Psychologen/innen 180.- für 60 Minuten inkl. 10 Minuten Vor- und Nachbearbeitungszeit.
Absagen
Sitzungen können 24h im Voraus ohne Folgekosten abgesagt werden. Wird die Sitzung weniger als 24h im Voraus abgesagt werden Ihnen 100.- in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen wird Ihnen die gesamte Sitzung à 180.- in Rechnung gestellt.